Die Stahlindustrie, eine der zentralen Industriebranchen moderner Volkswirtschaften, steht vor großen Herausforderungen im Hinblick auf den Klimaschutz. Mit rund 29 % der industriellen Treibhausgasemissionen Deutschlands und etwa 6,5 % der nationalen Gesamtemissionen ist die Umstellung von einer kohlebasierten Produktion auf die klimafreundliche Wasserstoffroute ein wichtiger Baustein zur Reduzierung der nationalen CO₂-Emissionen. Je nach Anlagenauslegung werden hierfür Prozessanlagen benötigt, die nahezu die Höhe des Kölner Doms erreichen.
Da diese Anlagen der Störfall-Verordnung unterliegen, müssen neben den einschlägigen Baunormen auch die Vorgaben des Störfallrechts berücksichtigt werden. Dessen Anforderungen zur Einhaltung des Standes der Sicherheitstechnik werden in der TRAS 320 konkretisiert, die Vorkehrungen und Maßnahmen in Bezug auf die Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten festlegt. Ausgehend vom Gefährdungspotenzial einer Anlage ist diese einer Schadensfolgenklasse zuzuordnen, deren Merkmale den baurechtlichen Normen entnommen wurden.
Die übliche Einstufung von Tragwerken erfolgt in die Schadensfolgenklasse CC 2, bei hohem Gefährdungspotenzial in die Klasse CC 3, was einer Erhöhung der anzusetzenden Wind- bzw. Schneelasten um 10 % entspricht. Mit der Prüfung dieser Fragestellung wurde unser Ingenieurbüro von der Salzgitter Flachstahl GmbH beauftragt.

